Exams
Studien- / Prüfungsordnungen
Vor der Klausur
Anmeldung zu Klausuren
https://campusonline.uni-bayreuth.de/ubto/webnav.ini
Vorkorrektur
Generell besteht kein Anspruch auf Vorkorrektur. In begründeten Fällen sind wir jedoch bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (bestanden oder nicht bestanden) früher mitzuteilen. Den Antrag auf Vorkorrektur bitte schriftlich mit Begründung und evtl. Belegen, aus denen ersichtlich ist, warum ein Abwarten der üblichen Korrekturfrist nicht möglich ist, spätestens 2 Wochen vor Klausurtermin an den Lehrstuhl richten (per Post oder E-Mail).
Bitte schreiben Sie am Prüfungstag auf die erste Seite Ihrer Klausur den Vermerk "Vorkorrektur". Sobald die Korrektur erfolgt ist, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt.
Krankheit
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit:
Schreibzeitverlängerung
Persönlich erstellten Antrag auf Schreibzeitverlängerung mit fachärztlichen Gutachten am Lehrstuhl einreichen. Der Antrag wird der Prüfungskommission zur Entscheidung vorgelegt.
Nach der Klausur
Notenbekanntgabe
Die Bekanntgabe der Noten erfolgt ausschließlich über das Prüfungsamt.
Klausureinsicht
Der Termin wird vom Prüfungsamt festgelegt und bekannt gegeben.
Nachkorrekturantrag
Antrag auf Nachkorrektur bitte schriftlich mit formgerechter und detaillierter Begründung innerhalb einer Woche nach offizieller Klausureinsicht an das Prüfungsamt stellen.
Hinweis: Im Rahmen der Nachkorrektur können bereits vergebene Bewertungen auch zum Nachteil des Klausurteilnehmers abgeändert werden.